Holz auf Holz

Stein auf Stein? Nein... Holz auf Holz! Aus Liebe zum Werkstoff Holz und für ein gesundes Wohlfühl-Wohnklima.
Auf diesem Blog dürft ihr uns (Steffi und Andy) gerne bei unseren Erfahrungen und Erlebnissen zum Thema Hausbau und allem drum herum begleiten.

Donnerstag, 26. November 2015

Festgelegte Geländehöhe

Es kommt, wie es kommen musste. Unser Bauantrag braucht Nachbesserungen. Sowohl einige kleinere Formalitäten als auch eine größere Sache.

Wir haben den Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde in Saarlouis abgegeben. Der für uns zuständige Sachbearbeiter hat sich direkt mit uns zusammen die Unterlagen angeschaut. Außer ein paar Formfehler schien auf Anhieb alles korrekt zu sein. Erst bei genauerem Hinschauen kam dann ein etwas größeres Problem zum Vorschein: Unsere Garage ist zu hoch. 


Laut Landesbauordnung des Saarlandes dürfen Garagen auf der Grundstücksgrenze "eine grenzseitige mittlere Wandhöhe von 3 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten". Da unsere Garage nur 2,60 hoch geplant ist, in unseren Augen also kein Problem.

Doch der Teufel ist ein Eichhörnchen. Die Geländeoberfläche ist nicht die geplante Oberfläche, oder die der Straße oder Nachbarn. Es zählt die im Bebauungsplan festgelegte Geländehöhe. Ein fiktiver Wert, der bei Neubaugebieten oft festgelegt wird. Normalerweise um einen Orientierungspunkt für das Gelände im Baugebiet zu geben.

Leider ist das in unserem Fall etwas ungünstig gelaufen. Bei der Erschließung und dem Bau der Straße als auch der Versorgungsleitungen und -rohre hat man sich nicht an dieser festgelegten Höhe orientiert. Statt dessen wurde das gesamte Baugebiet ca 80 bis 100 cm über diesem Maß vorgesehen. Die Straßen sind nun fertig und auch die Nachbarhäuser zum größten Teil. Wir passen uns an und bauen entsprechend ebenfalls auf "Straßenniveau". Somit sind wir mit unserem geplanten Gelände ca 80 cm über der festgelegten Geländehöhe.

Als Folge dessen ist unsere Garage also theoretisch 3,40 m hoch und überschreitet die zulässigen 3 Meter. Blöd! Wir müssen nun bei den betroffenen Nachbarn um Erlaubnis fragen, ob unsere Garage reale 2,60 m hoch werden darf und dies mit einer Unterschriftsarmada bestätigen lassen. Zudem kommen natürlich noch die ungeplanten Kosten für den Antrag auf Abweichung von geschätzten 2000 - 2500 Euro.

Mal sehen, wie es weiter geht...

Links:

Mittwoch, 11. November 2015

Bauantrag fertig - jetzt wird es spannend!

Gestern haben wir die Unterlagen von der Architektin Frau Lausen bekommen. Ein dicker Umschlag mit dem Bauantrag in 5-facher Ausführung. Sofort haben wir uns in die Schlacht gestürzt und sind Seite für Seite durch gegangen. Wir waren ein bisschen erschrocken, dass wir mit so vielen Punkten in dem Antrag gar nichts anzufangen wussten. Ein paar kleinere Fehler haben wir trotzdem schon entdeckt und handschriftlich korrigiert.
Heute Abend treffen wir uns mit unserem Sachverständigen zur baubegleitenden Qualitätssicherung. Er wird alles noch einmal mit uns durch gehen, unklare Dinge erklären und natürlich alles kontrollieren.

An dieser Stelle möchte ich allen zukünftigen Bauherren diese Dienstleistung noch einmal empfehlen, bzw ganz dringend ans Herz legen. Obwohl wir noch nicht mit dem eigentlichen Bau angefangen haben, konnten wir von der Erfahrung und dem Wissen unseres Sachverständigen schon enorm profitieren.